Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Hilfen und Nachteils- ausgleiche wie Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen oder Steuererleichterungen. Für viele dieser Leistungen benötigen sie einen Schwerbehindertenausweis. Er kann bei der zuständigen Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt beantragt werden. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung, den Erhalt des Behindertenausweis sowie deren Verlängerung, finden Sie auf der folgenden Seite:
Sozialministeriumservice
Als behindert gelten Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.
Die Auswirkung der Beeinträchtigung wird als Grad der Behinderung bezeichnet. Der Grad der Behinderung kann zwischen 20 und 100 liegen. Nur Menschen mit einem GdB von 50 oder mehr haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Spezifische Beeinträchtigungen werden mit Merkzeichen auf dem Ausweis eingetragen.
GI steht beispielsweise für gehörlos, Bl für blind und G für erheblich gehbehindert. Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50 erhalten einen grünen Ausweis. Liegt zusätzlich eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vor, gibt es einen grün-orangenen Aus- weis. Er berechtigt zu kostenlosen oder stark vergünstigten Fahrten im öffentlichen Nahverkehr.
Wie lange gilt ein Schwerbehindertenausweis?
Der Schwerbehindertenausweis wird für maximal fünf Jahre ausgestellt und kann zweimal verlängert werden. Dafür ist kein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich. Wer einen Ausweis hat, ist jedoch dazu verpflichtet dem Versorgungsamt mitzuteilen, wenn sich sein Gesundheitszustand wesentlich verbessert oder verschlechtert.
Welche Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche Schwerbehinderten zu- stehen, erfahren Sie beim Versorgungsamt. Dazu gehören unter anderem Steu- ervergünstigungen und Versicherungsermäßigungen, Kündigungsschutz und Zusatzurlaub.
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